MENU

Steuern und Abgaben für Erdgas

Die Energiewende wird weiter vorangetrieben: Ab 01. Januar 2021 tritt das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) – als Teil des Klimapakets der Bundesregierung – in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle, Benzin oder Diesel handeln, eine CO2-Abgabe auf in Verkehr gebrachte Brennstoffe zu leisten. Dazu müssen ab 2021 pro verkaufter Tonne CO2 Emissionszertifikate erworben werden. Alle Erdgasversorger sind von dieser Regelung betroffen. Dieser sogenannte CO2-Preis soll zu einem bewussteren Umgang mit fossilen Energieträgern bewegen, um die Klimaziele umzusetzen.  

Der CO2-Preis ist eine neue gesetzliche Preiskomponente und wird genauso wie Steuern und Abgaben auf die Energiepreise erhoben. Der Preis für eine Tonne CO2-Emissionen ist für 2021 mit 25 Euro festgelegt. Er wird entsprechend des jeweiligen CO2-Ausstoßes, der bei der Verbrennung der Energieträger freigesetzt wird, umgelegt. Bei Erdgas beträgt der CO2-Ausstoß ca. 182 g pro Kilowattstunde. Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Preis von ca. 0,54 Cent/kWh brutto in 2021. In den Folgejahren soll der CO2-Preis sukzessive weiter steigen, bis 2025 auf 55 Euro pro Tonne CO2-Emission.

Berechnung CO2-Preis je kWh Erdgas für das Jahr 2021:

 

CO2-PreisCO2-Emission ErdgasCO2-Preis je kWh Erdgas
25 €/t      
2500 ct/1000 kg   netto brutto
2,5 ct/kg 0,182 kg/kWh0,455 ct/kWh0,54 ct/kWh
Links

Weitere Informationen erhalten Sie unter Netztransparenz – Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber.

Website Netztransparenz