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Lieber telefonisch?

Sie haben weitere Fragen zu Ihrer Jahresverbrauchsrechnung? Unser Team im Kundenbüro hilft Ihnen gerne weiter.

Patricia Schulte
Telefon: 02721 512-202
Montag bis Freitag 8:00 bis 12:30 Uhr

Marion Funke
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Mittwoch und Donnerstag 8:00 bis 17:00 Uhr

Inhalte Ihrer Rechnung kurz erklärt

Unter dem Kassenzeichen sind alle Unterlagen abgelegt, die für Sie und für uns wichtig sind. Deshalb geben Sie bitte auf Briefen und in E-Mails immer diese Nummer an. Auch bei Gesprächen mit unserem Kundenservice sollten Sie das Kassenzeichen immer dabei haben. 

Der Rechnungsbetrag setzt sich aus den Mengenpreisen, den Grundpreisen und der Umsatzsteuer zusammen. Letztere wird gesondert ermittelt und aufgeführt. 

Beim Rechnungsbetrag werden die gezahlten Abschläge angerechnet. Ist die Summe der Abschläge höher als der Rechnungsbetrag, ergibt sich ein Guthaben. Dieser Betrag wird dann auf Ihr Konto überwiesen bzw. bei dem folgenden Abschlag verrechnet. Ist der Rechnungsbetrag höher als die Summe der Abschläge, besteht eine Forderung von unserer Seite. Auch hier erfolgt eine Berechnung mit dem nächsten Abschlag.

Hier wird angegeben, wo genau der Verbrauch angefallen ist, d.h. für welches Haus/Wohnung die Rechnung gilt. Denn die Adresse des Rechnungsempfängers und der Verbrauchsstelle sind nicht immer gleich, zum Beispiel der Eigentümer selbst nicht in dem Gebäude wohnt. 

Abschläge sind die Zahlungen, die von Ihnen bei uns eingegangen sind. Die Abschläge werden vom Rechnungsbetrag abgezogen. Sie werden grundsätzlich pro Quartal (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.) oder auch per Sonderfälligkeit – per Überweisung oder via SEPA von Ihrem Konto eingezogen. Auf der Rechnung finden Sie die einzelnen Daten (Fälligkeitsdatum), an denen die Abschläge bezahlt werden müssen, beziehungsweise mit einem SEPA-Mandat von Ihrem Konto eingezogen werden. 

Der Abschlag richtet sich nach dem aktuellen Verbrauch und den aktuellen Preisen. Auch innerhalb eines Jahres kann er angepasst werden, wenn sich zum Beispiel der Verbrauch ändert.

Beim Trinkwasser wird der Verbrauch in Kubikmeter angegeben. Für den Rechnungsbetrag wird Ihr Verbrauch mit dem Mengenpreis (Allgemeiner Tarif  in Euro / Kubikmeter) multipliziert. Dazu kommt noch der monatliche Grundpreis (Euro / Jahr), der vom Verbrauch unabhängig ist.

Beim Wasser werden die Verbrauchsgebühren in Euro / Kubikmeter angegeben.

Die Grundgebühr ist ein fester Preis für den installierten Wasserzähler und unabhängig vom Verbrauch.